FAQ

Packliste
Koffer vs. Tasche - Ein Koffer nimmt in der kleinen Kabine viel Platz weg. Besser geeignet ist eine Reisetasche, die zusammengefaltet und gut verstaut werden kann. Generell gilt: je weniger desto besser, denn die Kabine ist klein und die meiste Zeit trägt man eher nur Badeklamotten. DOKUMENTE Personalausweis oder Reisepass Auslandskrankenversicherung Führerschein Segelschein Geld für die Bordkasse KLEIDUNG Sonnenbrille Kurze Hosen Fleecejacke oder Pulli Schuhe für Landgänge Flip Flops | Sandalen Socken Shirts Unterwäsche Badeanzug, Bikini oder Badehose Schlafklamotten Kopfbedeckung gegen die Sonne Kleid zum Ausgehen SEGELKLEIDUNG Segeljacke Segelhose | robuste Hose Bootsschuhe (geschlossen, helle Sohle, salzwasserfest, schnell trocknend, leicht und luftig) Badeschuhe SAUBER BLEIBEN Sonnencreme Feuchtigkeitscreme | Labello Duschgel und Schampoo (biologisch abbaubar) Waschtasche mit allen weiteren persönlichen Toilettenartikeln Waschmittel (biologisch abbaubar) Wäschesack für dreckige Wäsche Zahnbürste und Zahnpasta Ohrenstöpsel IMMER UNTER STROM Kamera Stirnlampe oder Taschenlampe EIN BISSCHEN SPASS MUSS SEIN Flossen, Schnorchel, Taucherbrille Leichte Lektüre Luftmatratze SONST NOCH Medizin Wet-Bag (ein wasserdichter Sack, wenn man an den Strand schwimmen möchte) Kleiner Rucksack für Ausflüge Eigene Trinkflasche Wäscheklammern aus Holz Stoffbeutel | Gemüsenetz zwei Küchentücher zwei Badetücher FRÜHJAHR | HERBST Gummistiefel Wasserdichte Regenjacke | Hose Thermounterwäsche

Sicherheit & Mannschaft
Nach dem Einchecken erhalten alle Teilnehmer die Sicherheitsbelehrung und Crew-Anweisung. Hier schon ein paar Hinweise vorab: - Verhalte dich auf dem Schiff genauso rücksichtsvoll wie an Land - Behandle das Schiff als ob es dein eigenes wäre, Bordschuhe mit hellen Sohlen sind Pflicht - Gehe sparsam mit den Rohstoffen wie Wasser, Gas und Strom um - Eine Segelcrew ist immer auch eine Gemeinschaft - Deutliches Sprechen ist bei Wind und Wetter besonders wichtig - Eine Hand gehört deiner eigenen Sicherheit. Halte dich fest - Rauchen ist in den Kabinen und unter Deck verboten - Der Skipper bestimmt, wann Schwimmwesten und Lifebelts anzulegen sind. Die Sicherheitsgurte werden am ersten Segeltag gemeinsam angepasst - Die Signalmunition und Feuerlöscher werden vor dem ersten Auslaufen erklärt - Vor dem Auslaufen müssen immer Toiletten, Seeventile, Luken und Gas kontrolliert werden - Bei Einbruch der Dunkelheit sind Stirnlampen und Taschenlampen bereit zu halten - Ab Windstärke 6 wird der Hafen nicht verlassen. Für Schäden bei Nichtbeachtung haften alle Crewmitglieder zu gleichen Teilen - Bei Seenotfall erfolgt eine sofortige Rolleneinteilung - Den Anordnungen des Skippers ist Folge zu leisten - Die Bedienung der Technik und sämtlicher Ausrüstungsgegenstände erfolgt erst nach Anleitung - Bei den Manövern ist eine klare Rollenverteilung wichtig - Bei Nachttörns ist eine Einteilung der Wachen und Aufgaben erforderlich - Gefahren lauern bei einer Patenthalse und bei der Bedienung der Winschen. Die Skipper werden darauf aufmerksam machen - Bitte fragen Sie im Zweifelsfall immer den Skipper

Wind & Wetter
ZU VIEL WIND – Herrscht ein zu starker Wind auf See, so kann das Segeln schnell zu einer lebensgefährlichen Situation werden, besonders für nicht so erfahrene Segler. Sollten für Ihr Revier Sturmwarnungen ausgesprochen werden, so überlegen Sie sich gut, ob Sie aufs Wasser gehen oder lieber einen Tag an Festland verbringen. ZU WENIG WIND – Das andere Wetter-Übel ist zu wenig Wind. Eine Flaute bringt nur äußerst wenig Spaß beim Segeln. Fallen die Windböen weg, so muss der Hilfsmotor die Arbeit der Segel übernehmen. STARKE BEWÖLKUNG – Eine starke Bewölkung bedeutet gleichfalls eine Einschränkung der Sichtverhältnisse. Ist das Wetter sehr diesig und nebelig, so müssen Sie sich verstärkt auf Ihre Bordcomputer verlassen. Der Spaßfaktor durch eine fehlende Aussicht sinkt beim Segeln jedoch ebenfalls stark. LUFTTEMPERATUR – Auch die Außenverhältnisse sollen, im besten Fall, zum Törn passen. Ist es zu warm, fällt jede Arbeit schwer und die Crew kommt ins Schwitzen. Ist es jedoch zu kalt, so fallen schöne und gesellige Stunden beim Segeln an Deck weg. Informieren Sie sich noch vor dem Törn über das aufkommende Wetter, um optimal vorbereitet zu sein und die richtige Segelbekleidung zum Wohlfühlen an Bord zu haben.

Bordkasse
Mit der Buchung auf unserem Portal habt ihr einen Kojenplatz erworben. Nebenkosten sind im Kojenpreis nicht enthalten. Dafür wird eine Bordkasse von allen Crewteilnehmern zu gleichen Teilen eingerichtet und nach Ankunft bar bezahlt. Nach altem Seemannsbrauch ist der Skipper davon befreit. Ein Crewmitglied erklärt sich bereit, die Bord-Kasse zu verwalten. Je nach Segelrevier und Saison fallen zwischen 150 und 300€ an. Am Ende des Törns werden die Kosten verrechnet. Aus der Bordkasse wir folgendes bezahlt: 1. Hafengebühren und Liegegebühren, sowie Reviergebühren, Fremdenverkehrsabgaben 2. Betriebsmittel (Diesel) für den Motor 3. Grundverpflegung, Frühstück und Kaltgetränke Essen gehen muss die Crew unter sich abklären und ist nicht Bestandteil der Bordkasse. Die Kosten für Endreinigung, Wäsche (Zudecke, Kopfkissen mit Bezüge + 1 Badetuch/Woche); Gas und Benzin für Außenborder werden bei Törnbeginn bar in Höhe von 55€/Person bezahlt.

AGB's
VERTRAGSABSCHLUSS UND LEISTUNGEN Mit der vom Veranstalter, Haro-Sailing bestätigten Buchung und einer Anzahlung von 150€/Woche/Koje seitens des Törnteilnehmers, kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande. Der Restbetrag ist 3 Wochen vor Anreise zu begleichen. Grundlage des Vertrages sind die aktuellen Infos der Webseite, einschließlich der darin enthaltenen Leistungsbeschreibungen und Preise, sowie die AGB`s *Anfragen und Buchung: Onlineformular bitte korrekt ausfüllen RÜCKTRITT UND UMBUCHUNG Tritt ein Teilnehmer zurück, gelten folgende Stornogebühren: Stornierung bis 60 Tage vor Törnbeginn: 30% der Gebühren Stornierung bis 40 Tage vor Törnbeginn: 50% der Gebühren Stornierung bis 21 Tage vor Törnbeginn: 100% der Gebühren Findet der zurückgetretene Törnteilnehmer einen Ersatzteilnehmer, kann die geleistete Zahlung erstattet werden. Lediglich eine Verwaltungskostenpauschale von 25€ werden einbehalten. Voraussetzung ist der Eingang des komplettenTörnbeitrages des Ersatzteilnehmers. *Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen! HAFTUNG Die Teilnahme am Törn und an den Landgängen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Mitsegler werden darauf hingewiesen, dass die Buchung und Durchführung eines Segeltörns nicht vergleichbar ist mit der Buchung und Durchführung einer "normalen" Pauschalreise, da insbesondere Naturgegebenheiten nicht absehbare Auswirkungen auf einen Segeltörn haben können. Wetterbedingte Störungen oder Schäden am Schiff können den Schiffsführer zwingen, die Route zu ändern, Besserungen abzuwarten oder Reparaturen durchzuführen. Solche Situationen können einen oder mehrere Hafentage erfordern. Daraus entstehen jedoch keine Regessansprüche, auch dann nicht, wenn die Rückfahrt nicht termingerecht oder zum vorhergesehenen Zielhafen aus erfolgen kann. An Bord betsteht für Geld und Wertgegenstände kein Versicherungsschutz. Schadenersatzansprüche gegen Haro-Sailing, gleich aus welchen Rechtsgründen, werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Verjährungsfrist beträgt in diesem Fall 6 Monate und beginnt mit dem anspruchbegründetem Ereignis. Törnteilnehmer mit Kindern werden ausdrücklich auf die Aufsichtspflicht gegenüber ihren Kinder und die daraus resultierende Haftung hingewiesen. Die Mitsegler sind selbst für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften verantwortlich. VERSICHERUNGEN Für die Nutzung der Yacht besteht eine Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Die Mitsegler haften Haro-Sailing gegenüber für selbst verschuldete Verluste und Schäden bis zur Höhe der Selbstbeteiligung von 1.500€ pro Schadenfall. Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sind nicht versichert. Hier haftet der Verursacher für den gesamten Schaden. Haftpflichtversicherungen decken nicht immer diese Schäden. Die Mitsegler sind über Haro-Sailing nur bedingt gegen Unfall versichert. Krankheit oder zusätzliche Reisekosten sind nicht versichert. Es wird empfohlen zusätzlich eine Reisekostenversicherung und private Unfallversicherung abzuschließen. SICHERHEIT Der Skipper ist in allen seemännischen, navigatorischen und sicherheitsrelevanten Belangen weisungsbefugt. Der Törnteilnehmer erkennt die Weisungsbefugnis mit seiner Anmeldung an. Werden solche Weisungen mehrfach nicht befolgt oder die Sicherheit der anderen Teilnehmer gefährdet, kann dies zum Ausschluss vom Törn führen. (Der Törnpreis bleibt im vollem Umfang bestehen) Dem Törnteilnehmer ist bewusst, dass er sich auf einer Segelyacht befindet, was gewisse Anforderungen an die Gesundheit/Fitness (Schwimmfähigkeit 20min im offenen Wasser) und das Verhalten stellt. Für die Hin- und Rückreise zum Start- und Endpunkt des Törns ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich und somit nicht Bestandteil des Vertrages. Eine Haftung hierfür ist ausgeshlossen. Für die pünktliche An- und Abreise ist jeder Törnteilnehmer selbst verantwortlich. Auf verspätete Teilnehmer kann nicht gewartet werden. (Abgelegt wird mittags am Tag nach der Anreise.) Bei Verspätung ist der Skipper zu informieren. Ein Reisemangel ist aufgrund eigener Verspätung eines Törnteilnehmers nicht gegeben. Törnpreis: Dieser ist auf der Hompage zu ersehen. Nicht enthalten darin sind: Kosten für Verpflegung (Restaurant- Barbesuche), Treibstoff (Diesel/Benzin), Gas, Hafen- bzw. Liegegebühren, Endreinigung. Die Kosten für Endreinigung, Wäsche (Zudecke, Kopfkissen mit Bezüge + 1 Badetuch/Woche); Gas und Benzin für Außenborder werden bei Törnbeginn bar in Höhe von 55€/Person bezahlt. Die restlichen Kosten werden aus einer gemeinschaftlichen Bordkasse beglichen. Ein Crewmitglied erklärt sich bereit, diese zu verwalten. Jeder Törnteilnehmer zahlt eine vereinbarte Summe (Erfahrungswert ist 150 – 300€/Person/Woche) ein. Der Verwalter der Bordkasse gleicht zum Ende des Törns nachweislich entstandene Defizite oder Überschusszahlungen aus. Der Skipper ist nach altem seemännischen Brauch von diesen Kosten befreit. DATENSCHUTZ Die Mitsegler sind damit einverstanden, dass die von ihnen übermittelten Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV - mäßig verarbeitet und gespeichert werden. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetzes geschützt. Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen sowie Aufhebung des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. SALVATORISCHE KLAUSEL Sollte eine dieser aufgeführten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien diejenige wirksame Bestimmung vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, im Falle von Lücken diejenige Bestimmung, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck des Vertrages einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vernünftiger Weise vereinbart worden wäre, hätte man diese Angelegenheit von vornherein bedacht. Bestandteil des Vertrages ist die Mitsegelvereinbarung (wird vor Ort von allen Teilnehmern unterschrieben nach der Einweisung) und die AGB's GERICHTSSTAND Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist München.

Mitsegelvereinbarung
Die Mitsegelvereinbarung ist von allen Personen an Bord zu Beginn des Törns zu unterschreiben. MITSEGELVEREINBARUNG Hafen | Törnbeginn | Uhrzeit: Hafen | Törnende | Uhrzeit: Verantwortlicher Schiffsführer: Eigner und/oder Skipper: Der Schiffsführer ist für die seemännische Führung der Yacht „ITA“ verantwortlich und verfügt über die erforderlichen Befähigungsnachweise. Er hat die Möglichkeit, ein Crewmitglied als Stellvertreter zu bestimmen. Törnkosten: Der Kojenplatz/Person/Woche beträgt in der Vorsaison: 01.06. – 15.06.599 Euro Hauptsaison:15.06. – 07.09795 Euro Zwischenpreis:07.09 – 28.09.699 Euro Nebensaison:28.09 – 12.10.599 Euro Sonderkonditionen vorbehalten! Zahlungsbedingungen: entsprechend den AGB‘s, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Nebenkosten: Zu Beginn des Törns ist eine Servicepauschale von 55,- €/Pers./Woche bar beim Skipper zu bezahlen! Die Servicepauschale beinhaltet: Bettwäsche, je 1 Bade- und Handtuch/Person, die Endreinigung, Koch Gas, Sprit für Außenborder. Bordkasse: Zu Beginn des Törns wird ein „Verwalter“ der Bordkasse festgelegt, der die Einzahlungen und Ausgaben nachvollziehbar festhält. Am Ende des Törns wird abgerechnet! Eingezahlt wird von jedem Teilnehmer in gleicher Höhe. Ausgenommen ist, nach alter seemännischer Sitte, zu See oder Land, der Skipper! Pflichten der Mitsegler: Jeder Mitsegler beachtet die Anweisung des Schiffsführers! Jeder Mitsegler ist voll und ganz für sich selbst verantwortlich. Er trägt bei Bedarf und in jedem Falle auf Anweisung des Schiffsführers, Rettungsweste und Lifebelt! Jeder Teilnehmer bringt sich, entsprechend seiner Fähig- und Fertigkeiten, in die “Backschaft“ mit ein. Haftungsausschluss: Jeder Mitsegler fährt auf eigene Gefahr mit und verzichtet auf Ersatzansprüche aus allen rechtlichen Gesichtspunkten für Person- und Sachschäden gegen den Schiffsführer, die anderen Mitsegler und den Eigner, sofern dieser Mitsegler ist, wenn der Schaden auf fahrlässigen Verhalten beruht. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Schäden vorsätzlich verursacht wurden oder von einer Haftpflichtversicherung getragen werden. Salvatorische Klausel: Sollten Teile dieser Vereinbarung ungültig oder undurchführbar sein oder werden, soll dies die Wirksamkeit der anderen Teile dieser Vereinbarung nicht beeinträchtigen. Gleiches gilt, wenn sich herausstellt, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält. Anstelle des unwirksamen/undurchführbaren Teils oder zur Ausfüllung der Lücke soll diese Vereinbarung so ausgelegt werden, dass sie dem beabsichtigten Zweck möglichst nahekommt. Unterschriften der Mitsegler: Skipper 1.Mitsegler 2.Mitsegler 3.Mitsegler 4.Mitsegler 5.Mitsegler 6.Mitsegler 7.Mitsegler